PROZEDUREN AN BORD DER SCHIFFE DER ONORATO ARMATORI FLOTTE

PROZEDUREN AN BORD DER SCHIFFE DER ONORATO ARMATORI FLOTTE

In Übereinstimmung mit den Eindämmungsmassnahmen, die von der italienischen Regierung angesichts der Ansteckungsgefahr durch Covid19 beschlossen wurden, hat unser Unternehmen unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Regierung in einem

Gemeinsamen Regulierungsprotokoll zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid - 19 im Bereich der Personenbeförderung - Phase 2 - Mai 2020;

eine Reihe von Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Gesundheit des Bordpersonals und der beförderten Passagiere eingeführt. Diese Maßnahmen werden durch eine Reihe gezielter Aktivitäten und mittels Bereitstellung von PSA-Material umgesetzt, die an Bord der Schiffe verteilt werden.

Hygiene steht an erster Stelle

Die Präventiv- und Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Covid19-Infektion orientieren sich an den besonderen Bestimmungen, die durch die zuständigen Institutionen in Übereinstimmung mit der Entwicklung des epidemiologischen Verlaufs getroffen werden.

 

Aus diesem Grund werden für die Desinfektion unserer Schiffe neue professionelle Sprühgeräte eingesetzt: die tragbare elektrostatische Profi-Sprühpistole Cordless und das elektrostatische Rucksackspray.

Das enthaltene Desinfektionsmittel eignet sich zur Reinigung von Möbeln, Griffen, Türen, Geräten und Oberflächen in öffentlichen Bereichen und Gemeinschaftseinrichtungen im Allgemeinen

 

 

Einschiffung-Ausschiffung-Aufenthalt der Passagiere an Bord

  • Sobald die Passagiere an Bord gehen und auch während der gesamten Überfahrt muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
  • Beschränkung der Kontakte zwischen Passagieren und Besatzung unter Beachtung des vorgeschriebenen Mindestabstands.
  • Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1 Meter zwischen den Personen bei der Ein- und Ausschiffung sowie in öffentlichen Bereichen, Korridoren, Aufzügen, Rolltreppen und Garagenräumen. Abstandregelung “ Droplet “ (Tröpfchen) min.1m
  • Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1 Meter zwischen den Gästen an Bord durch eine Zutrittsbegrenzung der max. Anzahl von Personen zu Gastronomie- und anderen Bereichen wie Liegesessel, Bars usw. Abstandregelung “ Droplet “ (Tröpfchen) min.1m.
  • Restaurants: Die Passagiere bilden eine Reihe unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1 (einem) Meter. Der Zutritt wird durch das Bordpersonal kontrolliert. Gegenüberliegende Sitzplätze werden nicht vergeben.
  • Kostenpflichtiger Liegesesselbereich: Der begrenzte Zutritt wird durch Zuweisung vom Bordpersonal und im Verhältnis Kapazität/Sicherheitsabstand kontrolliert.
  • Öffnung des Pools mit beschränktem Zugang unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.
  • Schließung des Kinderspielbereiches.
  • Schließung des Bordkinos.
  • Kontrolle der Nutzung von Aufzügen, um Ansammlungen von Personen im Inneren zu vermeiden.
  • Die ministeriellen Informationen werden in den Räumlichkeiten des Schiffes ausgehängt. (10 Grundregeln);
  • Spezielle Schilder werden in Garagen, der Rezeption und an öffentlichen Stellen angebracht und weisen auf Verhaltensregeln und Vorschriften zur Gesundheitssicherheit hin.
  • Hinweise zu den Verhaltensregeln mittels Durchsagen auf dem Schiff.
  • Das zuständige Personal muss den Sicherheitsabstand in den Zugangsbereichen zu den Garagen einhalten.
  • Säulen mit Desinfektionsmittelspendern (2 Stück oder mehr pro Schiff) stehen den Gästen an der Rezeption des Schiffes (Passagiereingang) und in der Nähe von Bar/Self-Service Restaurant zur Verfügung;
  • Plexiglas-Abschirmungen in Self-Service Restaurants/Bars entlang der Theke und an den Kassen;
  • Installation einer Plexiglasabschirmung an der Rezeption für die Kabinenschlüsselausgabe;
  • Tägliche Desinfektion der Kabinen-Magnetkarten.
  • Einschränkung/Regulierung der Mobilität an Bord durch festgelegte Leitwege.
  • Regelung des Zugangs zu öffentlichen Toiletten.
  • Zuweisung der Kabinen an die Passagiere nach numerischer Rotation, um die Reinigung und Desinfektion am Tag nach der Nutzung zu verbessern.
  • Lüftungs-/Klimaanlagen, die so betrieben werden, dass die in den Räumlichkeiten vorhandene Luft zu 100% erneuert wird.
  • Absaugsysteme, die so konfiguriert sind, dass sie 100% der in den Räumlichkeiten vorhandenen Luft direkt ins Freie abführen.
  • Intensivierung der Reinigungsmaßnahmen mit täglicher Desinfektion der Schiffsbereiche mit Desinfektionsmitteln, die als medizinisch-klinische Ausstattung zertifiziert sind, und/oder Produkten auf Alkohol- und Chlorbasis.

Maßnahmen für die Schiffsbesatzung

  • Messung der Körpertemperatur aller Mitarbeiter jeden Morgen vor Schichtbeginn. (Temperatur nicht höher als 37,5) und Erfassung von Symptomen, die in einem speziellen Register zur Nachverfolgbarkeit von Kontrollmaßnahmen zu vermerken sind (das Register wird von der Schiffsführung verwahrt und die Daten werden zur Wahrung der Datenschutzrichtlinien am Ende des Monats und in jedem Fall am Ende des COVID-19 - Notstands gelöscht)
  • Bereitstellung von Gesichtsmasken;
  • Versorgung mit Einweghandschuhen;
  • Bedingter Zugang zu Gemeinschaftsbereichen, Kantinen, Erholungs- und Freizeiträumen, Arbeitsplätzen einschließlich PC-Arbeitsplätzen, wobei für eine kontinuierliche Belüftung der Räumlichkeiten, eine Verkürzung der Aufenthaltszeit und die Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen den Personen zu sorgen ist; Abstandskriterium "DROPLET" (Tröpfchen), Kantinen mit Sitzplätzen nie gegenüber.
  • Intensivierung der Reinigungsmaßnahmen mit täglicher Desinfektion der Schiffsbereiche mit Desinfektionsmitteln, die als medizinisch-klinische Ausstattung zertifiziert sind, und/oder Produkten auf Alkohol- und Chlorbasis;
  • Desinfektionsmittelspender.

Zutritt externer Lieferanten

Prozedur Zutritt-Transit-Verlassen mit vorbestimmten Zeitrahmen

Kontaktbeschränkung mit Drittlieferanten.

Personal, das für die Annahme und/oder Lagerung von Gütern verantwortlich ist, muss einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern einhalten und einen Gesichtsschutz sowie Einweghandschuhe tragen. (Essenslieferanten und Zimmerpersonal für die Lieferung von Wäsche).

Die Drittfirmen erklären gemäß ihren Betriebsverfahren, vor Beginn der Arbeitsschicht ihres Personals Messungen der Körpertemperatur durchzuführen sowie Einwegmasken und -handschuhe, Einwegoveralls, -kittel und -brillen zur Verfügung zu stellen. Außerdem haben sie dafür gesorgt, dass alle Präventivmaßnahmen ergriffen und umgesetzt wurden, die sowohl für externe Dienstleister als auch für die Tätigkeit innerhalb ihrer Unternehmen vorgesehen sind.

Insbesondere die Wäschereien haben Waschzyklen in voller Übereinstimmung mit den technischen Normen eingeführt, die darauf abzielen, ein hohes Hygieneniveau und eine konsequente Beseitigung der Kontamination durch die Verwendung von zertifizierten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln mit hoher Leistung und bakterizider, viruzider und fungizider Wirkung zu gewährleisten. Diese Produkte garantieren während des Waschprozesses die perfekte Hygiene der Wäsche, gefolgt von einer thermischen Behandlung mit Temperaturen zwischen 180° und 200° C und einer Biokontaminationskontrolle in jeder Phase des Waschprozesses.

Zyklen, die alle Phasen des Prozesses betreffen: von der Abholung der schmutzigen Artikel bis zur Auslieferung der Textilien.