FAHRGASTRECHTE UND HILFESTELLUNG

FAHRGASTRECHTE

Die EU-Verordnung Nr. 1177/2010 regelt die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und sieht Informationspflichten sowie spezielle Rechte im Fall von Verspätungen, Absagen und Änderungen der Reiseroute vor.
Der vollständige Text der EU-Verordnung Nr. 1177/2010 sowie weitere Informationen zu den Fahrgastrechten finden Sie in den folgenden Links:

Verordnung Nr. 1177/2010 (pdf);

Zusammenfassung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 1177/2010

Um gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 etwaige Kostenerstattungsansprüche (z. B. für Hotels, Abendessen usw.) prüfen zu können, ist es erforderlich, dem Beförderer die entsprechenden Belege für die entstandenen Kosten vorzulegen.

 

HILFESTELLUNG FÜR PERSONEN MIT BEHINDERUNGEN UND FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Die EU-Verordnung Nr. 1177/2010 bestimmt die Rechte von Personen mit Behinderungen oder von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PMR), um unter den gleichen Bedingungen wie alle anderen Fahrgäste befördert zu werden.  
Wenn das Ticket online gekauft wird, muss die PMR beim Ausfüllen der PASSAGIERLISTE das Feld "Hilfe wird benötigt" markieren.
Wird das Ticket über das Call-Center oder ein Reisebüro gekauft, muss der Unterstützungsbedarf direkt dem Mitarbeiter oder dem Reisebüro mitgeteilt werden.
Weitere Informationen hinsichtlich zu beachtender Prozeduren finden Sie in den den folgenden Links:

Verordnung Nr. 1177/2010 (pdf);